Lexikon

AVB

AVB

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen regeln das Versicherungsverhältnis zwischen carena schweiz und den Versicherten. Zum Versicherungsvertrag gehört weiter die persönliche Police. 

Alternativmedizin

Alternativmedizin

Unter die Alternativmedizin, auch Komplementärmedizin genannt, fallen Behandlungen und Therapien, die nicht zur Schulmedizin gehören. Sie können von Ärzten oder Naturheilpraktikern durchgeführt werden. Naturheilpraktiker gehören nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern KVG. Die Grundversicherung zahlt deshalb nichts an entsprechende Behandlungskosten. carena schweiz verfügt jedoch über spezielle Zusatzversicherungen in diesem Bereich.

ambulante Zusatzversicherungen

ambulante Zusatzversicherungen

Die ambulanten Zusatzversicherungen sind beispielsweise Zusätze für Alternativmedizin, Nichtpflichtmedikamente und Psychotherapie durch Psychologen ohne ärztliche Ausbildung. 

 

Unterschied allgemeiner Zusatz und privat Zusatz. 

Basis (Grundversicherung)

Basis (Grundversicherung)

Die Grundversicherung ist obligatorisch und deren Leistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt.
Versichert sind:

  • Arztkosten
  • Spitalkosten (Behandlung und Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf der Spitalliste des Wohnkantons steht)
  • Medikamente
  • Notfall-Behandlungen im Ausland

BVG

BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters−, Hinterlassenen− und Invalidenvorsorge (BVG).  Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit den Leistungen der AHV und IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Sie ist die zweite Säule, ergänzt das Einkommen im Alter und bei Invalidität, bei Tod der Versicherten für die Hinterbliebenen.

 

Nicht gedeckt ist bis zum Einsetzen der IV− und BVG−Leistungen die vorübergehende Erwerbsunfähigkeit im Krankheitsfall. 

casamed

casamed

carena casamed. Das kostengünstige Hausarztmodell. Sie wählen aus dem breiten casamed Netz einen Arzt. Bei Bedarf werden Sie an Spezialisten überwiesen. 

classic

classic

carena classic. Die klassische Grundversicherung mit freier Arztwahl. 

compensa

compensa

carena privat compensa VVG. Die Lohnausfallversicherung von carena schweiz.

 

carena compensa VVG schützt alle vor Lohnausfall: 

  • Selbständigerwerbende
  • Haushaltführende Frauen und Männer
  • Personen in Ausbildung
  • Angestellte

carena compensa VVG bezahlt Taggeld bei: 

  • Krankheit
  • Unfall
  • Krankheit und Unfall 

drittes Kind

drittes Kind

Zusatzversicherungen gratis ab dem dritten Kind, wenn dessen ältere, noch nicht volljährige Geschwister mindestens gleichwertig versichert sind. Auf die Grundversicherung erhält das 3. Kind auch ca. 50% Rabatt. 

Ergänzungsversicherungen

Ergänzungsversicherungen

Ergänzungsversicherungen von carena schweiz beinhalten massgeschneiderte Zusatzversicherungen  

Familienrabatt

Familienrabatt

  • 50% auf Heilungskosten-Zusatzversicherungen der Kinder, bei gleichwertiger Versicherung eines Elternteils (Versicherungsdauer drei Jahre)
  • Zusatzversicherungen gratis ab dem dritten Kind, wenn dessen ältere, noch nicht volljährige Geschwister mindestens gleichwertig versichert sind 

Flex-Modell

Flex-Modell

Variante der Spitalzusatzversicherung. Die Wahl der Spitalabteilung erfolgt erst beim Spitaleintritt. Für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz sind die vollen Kosten gedeckt. Für die Halbprivat- oder Privatabteilung ist eine Beteiligung im Umfang eines zuvor festgelegten Betrags oder Anteils vorgesehen. 

  • halbprivat (Zweibettzimmer)
    15% bis maximal Fr. 1'500.- pro Kalenderjahr
  • privat (Einbettzimmer)
    25% bis maximal Fr. 4'500.- pro Kalenderjahr
  • Familien Spezial, gilt für Familien und Personen im gleichen Haushalt 
    insgesamt maximal Fr. 4'500.- pro Kalenderjahr

Franchise

Franchise

Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen die Versicherten zuerst selber Kosten übernehmen. Diese erste Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Erst wenn die Kosten die vereinbarte Franchise übersteigen, beteiligt sich die Krankenkasse an den weiteren Kosten (abzüglich Selbstbehalt). Die ordentliche Franchise beträgt 2009 für Erwachsene Fr. 300.--. (für Kinder Fr. 0.--) Sie kann freiwillig erhöht werden, was zu Prämienrabatten führt.
 

Generika

Generika

Generika sind Nachbildungen von Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Weil die Entwicklungskosten gering sind, sind Generika günstiger als die entsprechenden Originalpräparate. 

Gesundheitsberatung

Gesundheitsberatung

Rund um die Uhr medizinische Gesundheitsberatung für unsere Versicherten. Kompetent und kostenlos. Bei jedem neuen Gesundheitsproblem wenden Sie sich vor Ihrem ersten Arztbesuch an die carena24-Hotline: 0800 carena (0800 227 362). 

Grundversicherung

Grundversicherung

Die Grundversicherung ist obligatorisch und deren Leistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt. Versichert sind:

  • Arztkosten
  • Spitalkosten (Behandlung und Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf der Spitalliste des Wohnkantons steht.) 
  • Medikamente
  • Notfall-Behandlungen im Ausland 

Hausarztmodell

Hausarztmodell

Mit der Auswahl dieses Modells verzichtet der Versicherte auf die freie Arztwahl. Er verpflichtet sich im Krankheitsfall immer seinen festen Hausarzt aufzusuchen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Notfälle. 

Kostenbeteiligung

Kostenbeteiligung

Wenn Arzt-, Spital- oder Medikamentenkosten entstehen, müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen, das heisst einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Die Kostenbeteiligung besteht aus der Franchise und aus dem Selbstbehalt (in der Regel 10% der die Franchise übersteigenden Kosten).
Bei carena schweiz beträgt die maximale Kostenbeteiligung Fr. 700.- bei Erwachsenen und Fr. 350.- bei Kindern.
 

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen

Ein Versicherungsvertrag endet grundsätzlich nach Ablauf der Versicherungsdauer. Die Versicherungsdauer wird im Antrag vereinbart und ist auf der Police aufgeführt. 

 

Kündigung der Grundversicherung:

Kündigung auf Ende Juni oder Dezember
Kündigungsfrist 3 Monate

 

Der Versicherer teilt ihnen in der Regel im Oktober die neue Prämie für das nächste Jahr mit. In diesem Fall gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat, unabhängig davon, ob die Prämie steigt, sinkt oder gleich bleibt. Um auf den 31. Dezember künden zu können muss das Kündigungsschreiben bis zum 30. November beim Versicherer eingetroffen sein. 


Kündigung der Zusatzversicherung:

Kündigung auf Ende Dezember
Kündigungsfrist 3 Monate 

 

 

KVG

KVG

Dieses Gesetz ist die Grundlage für die obligatorische Grundversicherung und die Krankentaggeldversicherung nach KVG. Es ist so abschliessend formuliert, dass die Grundversicherung bei sämtlichen Krankenkassen identisch ist. 

Leistungen

Leistungen

Gemeint sind Versicherungsleistungen, d.h. die Kosten, die die Krankenkassen oder Versicherungen übernehmen müssen, wenn das Schadenereignis, gegen das Sie sich versichert haben, eingetreten ist 

Leistungsfreiheitsrabatt

Leistungsfreiheitsrabatt

In den Spitalzusatzversicherungen mit Leistungsfreiheitsrabatt und in der Taggeldversicherung compensa Privat gewährt carena schweiz, wenn keine Leistungen bezogen werden, einen Rabatt von 20% bis 30%. 

Mutterschaft

Mutterschaft

Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Geburt sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter. Auf Leistungen für Mutterschaft muss in der obligatorischen Grundversicherung weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlt werden.

 

Dies gilt aber nur für die Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz konkret aufgezählt sind, also Geburtsvorbereitungskurse, Kontrolluntersuchungen, Entbindung und Stillberatung.
 

Pakete

Pakete

Für eine lückenlose Versicherung bietet carena schweiz spezielle Pakete an.

» Übersicht Pakete

Police

Police

Die Police verkörpert den Vertrag zwischen carena schweiz und dem Versicherungsnehmer. 

Prämienverbilligung

Prämienverbilligung

Personen mit beischeidenem Einkommen erhalten vom Kanton Verbilligungsbeiträge, damit sie die Prämie für die Grundversicherung zahlen können. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde. 

Rabatte

Rabatte

Monat für Monat Prozente

 

» Download Rabatte

Selbstbehalt

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Versicherte bei Leistungsbeanspruchung von Arzt, Spital und Medikamenten selber tragen muss. Im Gegensatz zur Franchise ist dieser Betrag nicht wählbar. Der Selbstbehalt ist eine prozentuale Übernahme der Kosten, während die Franchise voll angerechnet wird. 

 

Berechnung: 10% von den Gesundheitskosten minus Franchise 

Sparmöglichkeiten

Sparmöglichkeiten

Durch Erhöhung der Jahresfranchise können Erwachsene und Kinder bei carena schweiz monatlich bis zu 44% in der basis-Versicherung (carena classic, carena24, carena casamed, carena casamed 24 und hmo) sparen. 

Spitalzusatzversicherungen

Spitalzusatzversicherungen

Die Spitalversicherungen übernehmen stationäre Leistungen. Die Zusatzversicherung „allgemeine Abteilung ganze Schweiz“ gibt den Versicherten das Recht, sich auf der allgemeinen Abteilung auch in Spitälern ausserhalb des Wohnkantons behandeln zu lassen.

 

Bei der Zusatzversicherung halbprivate Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers. 

 

Bei der Zusatzversicherung „private Abteilung ganze Schweiz“ hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Einbettzimmers. 

Sportpackage

Sportpackage

Das sportpackage ist ein spezielles Produkt für Sportvereine.  

Vereine und Mitglieder profitieren von folgenden Vorteilen: 

  • Sportförderungsbeitrag für den Verein
  • Rabatt auf die Zusatzversicherungen für all aktiven Mitglieder und deren Familien

Weitere Informationen unter Sportvereine 

Tarmed

Tarmed

Einheitlicher Einzelleistungstarif für ambulante ärztliche Verrichtungen. Tarmed heisst der gesamtschweizerisch einheitliche Einzelleistungstarif, der seit dem 1. Januar 2004 für sämtliche in der Schweiz erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen im Spital, in der freien Praxis oder beim Patienten daheim gültig ist. Tarmed ist ein gemeinschaftlich erarbeitetes Werk folgender Tarifpartner aus dem Gesundheitswesen: 

  • santésuisse – die Schweizer Krankenversicherer 
  • Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH
  • H+ die Spitäler der Schweiz 
  • Medizinaltarifkommission MTK UVG 
  • Bundesamt für Militärversicherung 
  • Invalidenversicherung 

Unfalldeckung

Unfalldeckung

Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) mit Unfalldeckung deckt die Heilungskosten bei Krankheit und auch bei einem Unfall. Der Versicherte hat Anspruch auf Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung des nächstgelegenen Spitals. Wird eine Heilbehandlung im Ausland notwendig, so erhält der Versicherte höchstens den doppelten Betrag der Kosten vergütet, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären.

 

Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert), daher können diese Angestellten die Krankenversicherung bei der Krankenkasse bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen.

 

Bei carena schweiz sparen Sie mit dem Unfallausschluss bis 9% Prämien. 

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen sind freiwillig und lassen sich in die zwei Kategorien ambulante Zusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherungen unterteilen. Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. 

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das VVG regelt die Grundlagen des Versicherungsvertrages im Allgemeinen. Detaillierte Angaben (z.B. Angaben über Leistungen) werden jedoch nicht im VVG sonder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt. Diese variieren je nach Versicherungsvertrag und Versicherer. 

Kontakt

Kontakt

carena schweiz
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Tel.      052 368 04 04
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