AVB
Alternativmedizin
Alternativmedizin
Unter die Alternativmedizin, auch Komplementärmedizin genannt, fallen Behandlungen und Therapien, die nicht zur Schulmedizin gehören. Sie können von Ärzten oder Naturheilpraktikern durchgeführt werden. Naturheilpraktiker gehören nicht zu den zugelassenen Leistungserbringern KVG. Die Grundversicherung zahlt deshalb nichts an entsprechende Behandlungskosten. carena schweiz verfügt jedoch über spezielle Zusatzversicherungen in diesem Bereich.
ambulante Zusatzversicherungen
Basis (Grundversicherung)
Basis (Grundversicherung)
Die Grundversicherung ist obligatorisch und deren Leistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt.
Versichert sind:
- Arztkosten
- Spitalkosten (Behandlung und Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf der Spitalliste des Wohnkantons steht)
- Medikamente
- Notfall-Behandlungen im Ausland
BVG
BVG
Bundesgesetz über die berufliche Alters−, Hinterlassenen− und Invalidenvorsorge (BVG). Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit den Leistungen der AHV und IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Sie ist die zweite Säule, ergänzt das Einkommen im Alter und bei Invalidität, bei Tod der Versicherten für die Hinterbliebenen.
Nicht gedeckt ist bis zum Einsetzen der IV− und BVG−Leistungen die vorübergehende Erwerbsunfähigkeit im Krankheitsfall.
casamed
compensa
drittes Kind
Ergänzungsversicherungen
Familienrabatt
Flex-Modell
Flex-Modell
Variante der Spitalzusatzversicherung. Die Wahl der Spitalabteilung erfolgt erst beim Spitaleintritt. Für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz sind die vollen Kosten gedeckt. Für die Halbprivat- oder Privatabteilung ist eine Beteiligung im Umfang eines zuvor festgelegten Betrags oder Anteils vorgesehen.
- halbprivat (Zweibettzimmer)
15% bis maximal Fr. 1'500.- pro Kalenderjahr - privat (Einbettzimmer)
25% bis maximal Fr. 4'500.- pro Kalenderjahr - Familien Spezial, gilt für Familien und Personen im gleichen Haushalt
insgesamt maximal Fr. 4'500.- pro Kalenderjahr
Franchise
Franchise
Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen die Versicherten zuerst selber Kosten übernehmen. Diese erste Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Erst wenn die Kosten die vereinbarte Franchise übersteigen, beteiligt sich die Krankenkasse an den weiteren Kosten (abzüglich Selbstbehalt). Die ordentliche Franchise beträgt 2009 für Erwachsene Fr. 300.--. (für Kinder Fr. 0.--) Sie kann freiwillig erhöht werden, was zu Prämienrabatten führt.
Generika
Gesundheitsberatung
Grundversicherung
Grundversicherung
Die Grundversicherung ist obligatorisch und deren Leistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt. Versichert sind:
- Arztkosten
- Spitalkosten (Behandlung und Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, das auf der Spitalliste des Wohnkantons steht.)
- Medikamente
- Notfall-Behandlungen im Ausland
Hausarztmodell
Kostenbeteiligung
Kostenbeteiligung
Wenn Arzt-, Spital- oder Medikamentenkosten entstehen, müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen, das heisst einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Die Kostenbeteiligung besteht aus der Franchise und aus dem Selbstbehalt (in der Regel 10% der die Franchise übersteigenden Kosten).
Bei carena schweiz beträgt die maximale Kostenbeteiligung Fr. 700.- bei Erwachsenen und Fr. 350.- bei Kindern.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen
Ein Versicherungsvertrag endet grundsätzlich nach Ablauf der Versicherungsdauer. Die Versicherungsdauer wird im Antrag vereinbart und ist auf der Police aufgeführt.
Kündigung der Grundversicherung:
Kündigung auf Ende Juni oder Dezember
Kündigungsfrist 3 Monate
Der Versicherer teilt ihnen in der Regel im Oktober die neue Prämie für das nächste Jahr mit. In diesem Fall gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat, unabhängig davon, ob die Prämie steigt, sinkt oder gleich bleibt. Um auf den 31. Dezember künden zu können muss das Kündigungsschreiben bis zum 30. November beim Versicherer eingetroffen sein.
Kündigung der Zusatzversicherung:
Kündigung auf Ende Dezember
Kündigungsfrist 3 Monate
KVG
Leistungen
Leistungsfreiheitsrabatt
Mutterschaft
Mutterschaft
Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Geburt sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter. Auf Leistungen für Mutterschaft muss in der obligatorischen Grundversicherung weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlt werden.
Dies gilt aber nur für die Leistungen, die im Krankenversicherungsgesetz konkret aufgezählt sind, also Geburtsvorbereitungskurse, Kontrolluntersuchungen, Entbindung und Stillberatung.
Prämienverbilligung
Rabatte
Selbstbehalt
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den der Versicherte bei Leistungsbeanspruchung von Arzt, Spital und Medikamenten selber tragen muss. Im Gegensatz zur Franchise ist dieser Betrag nicht wählbar. Der Selbstbehalt ist eine prozentuale Übernahme der Kosten, während die Franchise voll angerechnet wird.
Berechnung: 10% von den Gesundheitskosten minus Franchise
Sparmöglichkeiten
Spitalzusatzversicherungen
Spitalzusatzversicherungen
Die Spitalversicherungen übernehmen stationäre Leistungen. Die Zusatzversicherung „allgemeine Abteilung ganze Schweiz“ gibt den Versicherten das Recht, sich auf der allgemeinen Abteilung auch in Spitälern ausserhalb des Wohnkantons behandeln zu lassen.
Bei der Zusatzversicherung halbprivate Abteilung ganze Schweiz hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Zweibettzimmers.
Bei der Zusatzversicherung „private Abteilung ganze Schweiz“ hat der Versicherte Anspruch auf die Bezahlung eines Einbettzimmers.
Sportpackage
Sportpackage
Das sportpackage ist ein spezielles Produkt für Sportvereine.
Vereine und Mitglieder profitieren von folgenden Vorteilen:
- Sportförderungsbeitrag für den Verein
- Rabatt auf die Zusatzversicherungen für all aktiven Mitglieder und deren Familien
Weitere Informationen unter Sportvereine
Tarmed
Tarmed
Einheitlicher Einzelleistungstarif für ambulante ärztliche Verrichtungen. Tarmed heisst der gesamtschweizerisch einheitliche Einzelleistungstarif, der seit dem 1. Januar 2004 für sämtliche in der Schweiz erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen im Spital, in der freien Praxis oder beim Patienten daheim gültig ist. Tarmed ist ein gemeinschaftlich erarbeitetes Werk folgender Tarifpartner aus dem Gesundheitswesen:
- santésuisse – die Schweizer Krankenversicherer
- Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH
- H+ die Spitäler der Schweiz
- Medizinaltarifkommission MTK UVG
- Bundesamt für Militärversicherung
- Invalidenversicherung
Unfalldeckung
Unfalldeckung
Die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) mit Unfalldeckung deckt die Heilungskosten bei Krankheit und auch bei einem Unfall. Der Versicherte hat Anspruch auf Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung des nächstgelegenen Spitals. Wird eine Heilbehandlung im Ausland notwendig, so erhält der Versicherte höchstens den doppelten Betrag der Kosten vergütet, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären.
Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt ist, wird von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert), daher können diese Angestellten die Krankenversicherung bei der Krankenkasse bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen.
Bei carena schweiz sparen Sie mit dem Unfallausschluss bis 9% Prämien.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen sind freiwillig und lassen sich in die zwei Kategorien ambulante Zusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherungen unterteilen. Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Das VVG regelt die Grundlagen des Versicherungsvertrages im Allgemeinen. Detaillierte Angaben (z.B. Angaben über Leistungen) werden jedoch nicht im VVG sonder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt. Diese variieren je nach Versicherungsvertrag und Versicherer.