BVG Obligatorium
BVG Obligatorium und Überobligatorium
- obligatorisch für alle ArbeitnehmerInnen mit einem Jahressalär das grösser als der BVG-Eintrittslohn ist
- versichert ist die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ergänzend zu Leistungen aus der AHV/IV
- Alter: Altersrente oder -kapital
- Todesfall: Partner- und Waisenrenten
- Invalidität: Invaliden- und Invaliden-Kinderrente
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