BVG Obligatorium

BVG Obligatorium und Überobligatorium

  • obligatorisch für alle ArbeitnehmerInnen mit einem Jahressalär das grösser als der BVG-Eintrittslohn ist
  • versichert ist die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ergänzend zu Leistungen aus der AHV/IV
  • Alter: Altersrente oder -kapital
  • Todesfall: Partner- und Waisenrenten
  • Invalidität: Invaliden- und Invaliden-Kinderrente

 

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