UVG Obligatorium
Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG
- obligatorisch für alle MitarbeiterInnen
- Vollzeitbeschäftigte sind versichert bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und in der Freizeit für Nichtberufsunfälle
- Teilzeitbeschäftigte sind versichert bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Unfällen auf dem Arbeitsweg
- versichert sind ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arzneimittel, Labor, Hauspflege, Kurbeiträge, Hilfsmittel sowie Sachschäden, Reise-, Rettungs- und Transportkosten
- Spital-Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung (ohne Kostenbeteiligung)
- bei voller Arbeitsunfähigkeit 80% des versicherten Lohnes (Taggeld ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag und später Invalidenrente)
- Hilflosenentschädigungen: Je nach Schwere der Hilflosigkeit
- im Todesfall: Hinterlassenenrenten
- Integritätsentschädigung: Je nach Schwere des Integritätsschaden bis zum UVG-Lohnmaximum