UVG Obligatorium

Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG

 

  • obligatorisch für alle MitarbeiterInnen
  • Vollzeitbeschäftigte sind versichert bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und in der Freizeit für Nichtberufsunfälle
  • Teilzeitbeschäftigte sind versichert bei Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Unfällen auf dem Arbeitsweg
  • versichert sind ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arzneimittel, Labor, Hauspflege, Kurbeiträge, Hilfsmittel sowie Sachschäden, Reise-, Rettungs- und Transportkosten
  • Spital-Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung (ohne Kostenbeteiligung)
  • bei voller Arbeitsunfähigkeit 80% des versicherten Lohnes (Taggeld ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag und später Invalidenrente)
  • Hilflosenentschädigungen: Je nach Schwere der Hilflosigkeit
  • im Todesfall: Hinterlassenenrenten
  • Integritätsentschädigung: Je nach Schwere des Integritätsschaden bis zum UVG-Lohnmaximum

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